Nach der neuesten Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 17. März 2020 dürfen u. a. Gartenbaumärkte weiterhin geöffnet sein. Unsere alljährige Verkaufsaktion, die vor allem Stammkunden sehnlich herbeiwünschen, werden wir daher wie geplant durchführen. Wir möchten Sie jedoch bitten, auf die allgemein bekannten Verhaltensregeln wie z. B.

  • Händeschütteln vermeiden (wir schenken Ihnen ein freundliches Lächeln)
  • Abstandsregelung von mind. 1,5 m
  • geschützt husten und niesen

zum Schutz beider Seiten zu achten. Wenn Sie bargeldlos bei uns bezahlen, verhindern wir ebenfalls für beide Seiten den Kontakt mit Scheinen und Münzen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, freuen uns auf Ihren Besuch und passen Sie gut auf sich auf!